Stempelgebühren: 2,5% in der Stadtgemeinde Buenos Aires (Capital Federal) bzw. 4% in den Vororten von Buenos Aires. Wenn die Liegenschaft für Wohnzwecke verwendet wird, der Wert weniger als ARS 360.000 beträgt, und es der erste Kauf des Käufers ist, wird die Stempelgebühr erlassen. Bei einem Wert jenseits von ARS 360.000 wird lediglich die Differenz (Kaufpreis weniger ARS 360.000) als Grundlage herangezogen. Die Gebühr wird im Allgemeinen 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, allerdings muss hierzu im Angebot eine Forderung enthalten sein. |