ÜBERBLICK <
 
ÜBERBLICK
Rechtlich ist es unkompliziert, als Ausländer in Argentinien Immobilien zu kaufen:
Immobilien werden typischerweise als Eigentum von Einzelpersonen oder Gesellschaften gekauft oder verkauft.
Die einzige Beschränkung ausländischen Grundbesitzes betrifft strategisch wichtige Grenzregionen, wo der Kauf behördlicher Genehmigung unterliegt.
 
Immobilien in Argentinien zu kaufen  ist aus folgenden Gründen unbedenklich:
Die Argentinische Verfassung garantiert Ausländern das selbe Eigentumsrecht wie Argentinischen Bürgern.
 
Der Immobilienmarkt wird ausschließlich in US Dollar gehandelt. Dadurch sind Immobilien vor Wirtschafskrisen und Fluktuationen des Argentinischen Pesos geschützt.
 
Wenn Sie sich an die bekannte 3L-Regel halten (Lage, Lage, Lage), können Sie nicht verlieren. Selbst nach der Krise 2001/02 hat sich der Immobilienmarkt in den wichtigsten Bezirken von Buenos Aires innerhalb von 2 Jahren erholt. Das Preisniveau liegt jetzt bereits mehr als 60% über dem Höchstwert vor der Krise.
 
 
Natürlich gibt es auch feine Unterschiede zum Immobilientrankauf in anderen Ländern:
Transaktionen werden ausschließlich in bar gemacht, bezahlt wird per Handschlag in US Dollar (Einheimische haben wenig Vertrauen in Finanzdienstleister).
 
Der vertraglich festgesetzte Preis spiegelt nur im seltensten Fall den tatsächlichen Kaufpreis wieder. Die Mehrzahl der Eigentümer versucht, die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten, sodass der Preis im Vertrag manchmal nur 70% (oder weniger) des tatsächlichen Preises beträgt.
 
Makler sind kaum mit Ihren Kollegen in Europa oder Nordamerika vergleichbar. Sie sind oft nicht lizensiert, unterliegen so gut wie keinen gesetzlichen Auflagen (es gibt einige Vorschriften, die allerdings von den Behörden kaum beachtet werden), und haften nicht für ihre Angaben. Auch wenn es verlässliche und aufrichtige Makler gibt, sind fragwürde Praktiken leider sehr weit verbreitet. Es ist daher unerlässlich, alle Einzelheiten doppelt und dreifach zu überprüfen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.
 
In Argentinien muss jeder Immobilienkauf durch einen zuständigen Notar, einen sogenannten „esrcibano publico“ beglaubigt werden. Der escribano ist in Argentinien äußerst wichtig. Er versichert, dass der Verkäufer auch tatsächlich als rechtmäßiger Besitzer eingetragen ist, dass alle Steuern und Abgaben bezahlt wurden und dass das Objekt unbelastet ist. Er verfasst sowohl das „boleto“ (den verbindlichen Vorvertrag) als auch die endgültige Eigentumsurkunde, und im Gegensatz zum Makler haftet er für Rat und Tat.
 
Dauer: Nachdem man sich über den Kaufpreis geeinigt hat, dauert es in etwa vier bis sechs Wochen bis zur Unterzeichnung der Eigentumsurkunde. Wenn Sie sich nicht so lange in Argentinien aufhalten möchten, können Sie eine Vollmacht ausstellen und eine Person Ihres Vertrauens für Sie unterzeichnen lassen.
 
Die folgenden Kapitel stellen den gesamten Kaufprozess dar.
______________________________________________________________________________________
Callao 930 (1023) Buenos Aires, Argentina | Telefon +54 11 4816 1108 | Fax +54 11 4815 2036
UK +44 20 8133 3371 | Austria +43 1 3000 903 | USA +1 646 6526895 | info@maisonbuenosaires.com